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Willkommen bei SuitePad. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Ihre Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen, einschließlich der dazugehörigen Software, Hardware und Supportleistungen. Mit der Inanspruchnahme von SuitePad erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden, die auf Transparenz, Klarheit und eine erfolgreiche Partnerschaft ausgerichtet sind.

Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch, da es die Rechte und Pflichten beider Parteien beschreibt und die Grundlage Ihrer vertraglichen Beziehung zu SuitePad bildet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Detail

  1. Gegenstand der Vereinbarung §1
  2. Bereitstellung der Software §2
  3. Bereitstellung der Hardware §3
  4. Vergütung und Bezahlung §4
  5. Schutz gegen Bruchschaden und Diebstahl §5
  6. Laufzeit und Beendigung §6
  7. Support §7
  8. Verpackung, Versand und Zollabfertigung §8
  9. Fair-Use-Klausel §9
  10. Werbepartner §10
  11. Zustimmung zur Angabe als Referenz §11
  12. Preisanpassung nach dem Preisindex §12
  13. Haftung §13
  14. Vertraulichkeit §14
  15. Sonstiges §15
  16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand §16
  17. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen §17

Gegenstand der Vereinbarung §1

Die SuitePad GmbH (nachfolgend SuitePad genannt) bietet ihren Kunden eine Lösung zum Ersatz der Informationsmaterialien im Hotelzimmern durch Tablets und die mobilen Endgeräte der Gäste an. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Bereitstellung der SuitePad-App, des dazugehörigen Verwaltungssystems (Backend) und der Hardware an den Kunden. Dies schließt alle Updates und Versionsänderungen der Software während der Vertragslaufzeit ein. SuitePad bietet den Kunden darüber hinaus die Möglichkeit, ihren Hotelgästen den Zugriff auf die in der Software enthaltenen Informationen und Dienste auch über deren eigene Smartphones, Tablets oder Laptops zu ermöglichen (SuitePad BYOD). Für die Überlassung und Vermietung der Soft- und Hardware gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der genaue Leistungsumfang einschließlich der Vergütung ergibt sich aus dem vom Kunden gegengezeichneten Angebot von SuitePad.

Bereitstellung der Software §2

SuitePad stellt die im Angebot genannte Software nach Maßgabe folgender Bestimmungen zur Verfügung.

 

2.1 Anpassung

(1) SuitePad passt die Software nach individueller Absprache zwischen den Parteien an. Mit Nutzung der Software nimmt der Kunde die Anpassungen ab.

(2) Der Kunde räumt SuitePad für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, weltweites, nicht übertragbares Nutzungsrecht an allen Inhalten (Texte, Fotos, Grafiken etc.) ein, die er SuitePad zum Zwecke der Anpassung der Software an die Bedürfnisse des Kunden zur Verfügung stellt. Dies gilt sowohl für Inhalte, die der Kunde direkt an SuitePad übermittelt, als auch für Inhalte, die SuitePad auf andere Weise mit Zustimmung des Kunden erhält (z.B. durch Herunterladen von Inhalten von der Website des Kunden). SuitePad kann diese Inhalte verwenden, um die Software an die Kundenvorgaben anzupassen, z.B. durch Individualisierung mit dem Logo und der Marke des Kunden, Fotos des Hotels oder Informationstexten. SuitePad kann diese Inhalte auch verwenden, wenn es die vom Kunden angepasste SuitePad-Software als Referenz in seiner eigenen Werbung verwendet.

(3) Der Kunde wird SuitePad nur solche Inhalte zur Verfügung stellen, für die er berechtigt ist, die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Dies gilt insbesondere dann, wenn er SuitePad die Zustimmung zum Download der Inhalte von seiner Website erteilt hat.

 

2.2 Überlassung der Software

(1) Die SuitePad Software wird mit der bei Vertragsschluss vereinbarten Funktionalität überlassen und SuitePad wird nach eigenem Ermessen wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen ergreifen, um die Software kontinuierlich zu verbessern. Der verschuldensunabhängige Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß §356a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(2) Um die Funktionsfähigkeit der SuitePad-Software zu gewährleisten, sind folgende technische Voraussetzungen erforderlich: https://www.suitepad.de/en/requirements. Da die technischen Voraussetzungen für den Gesamterfolg der Implementierung von Bedeutung sind, kann SuitePad den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn SuitePad Kenntnis davon erlangt, dass die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, und Ersatz der durch die nutzlose Bereitstellung der Software und der Hardware entstandenen Kosten sowie des entgangenen Gewinns für die Dauer der Laufzeit verlangen, in der die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden oder werden. SuitePad hat kein Kündigungsrecht, wenn beide Parteien die technischen Voraussetzungen des Kunden vor der Installation prüfen und SuitePad das technische Setup per E-Mail-Bestätigung freigibt.

(3) SuitePad gewährleistet, dass der vertraglich vereinbarte Zustand der Software während der Laufzeit des Vertrages erhalten bleibt und dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. SuitePad wird Sach- und Rechtsmängel der Software innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung kommt SuitPad auch durch die Bereitstellung von Updates nach, die mit einer automatischen Installationsroutine versehen sind.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, SuitePad Mängel an der Software unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Bei Sachmängeln hat dies unter Angabe des Zeitpunkts des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände zu erfolgen.

 

2.3. Lizenzerteilung

Vorbehaltlich der Zahlung der Vergütung gemäß § 4 dieses Vertrages erhält der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht an der Software für die Dauer dieses Vertrages. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ausführen der installierten Software zu den vertraglichen Zwecken. Darüber hinaus ist der Kunde nur dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die hierfür erforderlichen Informationen von SuitePad auf Anfrage des Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden.

Bereitstellung der Hardware §3

3.1 Bereitstellung der Hardware

(1) SuitePad stellt die im vom Kunden gegengezeichneten Angebot angegebene Hardware für die Dauer dieses Vertrages zur Verfügung.

(2) SuitePad haftet nicht für unverhältnismässige Verschlechterung, Bruch oder Diebstahl der Hardwaregeräte. In diesen Fällen sind die Geräte auf Kosten des Kunden zu reparieren oder zu ersetzen, der dies innerhalb von 5 Werktagen zu melden hat. Für jedes gestohlene oder defekte Gerät wird dem Kunden der aktuelle Preis für ein neues Gerät in Rechnung gestellt, mit Ausnahme des ersten Vertragsjahres, in dem der Diebstahlschutz gilt (siehe auch § 5). Während dieses Zeitraums werden gestohlene Hardware-Geräte kostenlos ersetzt.

(3) Entscheidet sich der Kunde für den Kauf der SuitePad-Hardware, gewährt SuitePad eine Garantie von 2 Jahren. Kunden, die die Hardware von SuitePad mieten oder sich dafür entscheiden, die Hardware über einen leistungsbezogenen Vertrag zu mieten, haben eine Garantiezeit, die der erstmaligen Vertragslaufzeit entspricht.

 

3.2 Verpflichtungen des Kunden

(1) Der Kunde wird die bereitgestellte Hardware mit der Sorgfalt eines umsichtigen Geschäftsmanns behandeln, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Der Kunde hat für eine ausreichende Einweisung und Schulung zu sorgen oder anderweitig sicherzustellen, dass seine Erfüllungsgehilfen die bereitgestellte Hardware im Rahmen des üblichen Gebrauchs einsetzen und bedienen.

(2) Der Kunde hat SuitePad Mängel oder Schäden an der bereitgestellten Hardware unverzüglich anzuzeigen.

Vergütung und Bezahlung §4

Die Höhe der monatlichen Vergütung hängt von dem jeweiligen Softwarepaket ab, das in dem vom Kunden gegengezeichneten Angebot angegeben ist.

 

4.1 Vergütung

Der monatlich zu zahlende Bereitstellungspreis ist im Angebot angegeben. SuitePad stellt dem Kunden die vereinbarten Kosten jeweils zu Beginn eines Folgemonats in Rechnung.

 

4.2 Vergütung für Performance Drivers 

(1) Wird eine leistungsabhängige Komponente der monatlichen Vergütung vereinbart, so wird diese auf der Grundlage gültiger Aufträge (z. B. Aufträge zur Nichtreinigung des Zimmers (grüne Optionen), Frühstücks-Upsells usw.) wie folgt ermittelt:

a) Löst der Kunde über eine Property Management System-Schnittstelle (PMS- Schnittstelle) Pop-Ups für Bestellungen in der SuitePad Software aus, gelten mindestens 98 % aller angeforderten Bestellungen, die im SuitePad Backend gezählt werden, als gültige Bestellungen.

b) Verfügt der Kunde nicht über eine PMS-Schnittstelle, werden mindestens 80 % aller angeforderten Bestellungen als gültige Bestellungen betrachtet. Unabhängig davon unterliegt die Auslösung des Pop-Ups der Fair-Use-Klausel.

Diese Berechnung basiert auf der Annahme, dass die angeforderten Bestellungen die Anzahl der gültigen Bestellungen in Hotels, die eine PMS-Schnittstelle verwenden, genauer darstellen als in Hotels ohne PMS-Schnittstelle. Um möglichen Ungenauigkeiten zwischen angeforderten und gültigen Bestellungen Rechnung zu tragen, gewährt SuitePad die oben genannten Abzüge, behält sich aber das Recht vor, weniger abzuziehen, wenn es einen höheren Prozentsatz an gültigen Bestellungen nachweisen kann.

(2) SuitePad berechnet dem Kunden zu Beginn eines jeden Folgemonats die Anzahl der gültigen Bestellungen multipliziert mit dem vereinbarten Wert pro Bestellung.

(3) Wenn ein Kunde Testaufträge auslöst, um die Funktionalität der Anwendung zu überprüfen, muss er dies mit Geräten tun, die an Räume angeschlossen sind, die eindeutig als Testräume identifiziert werden können. Andernfalls werden dem Kunden die Testaufträge in Rechnung gestellt.

 

4.3 Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Miete innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden per Überweisung auf das Konto von SuitePad bei der Berliner Sparkasse (IBAN DE51100500000190133880, BIC: BELADEBEXXX) zu zahlen. Für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist die Wertstellung auf dem Konto von SuitePad maßgeblich. Hat der Kunde seinen Sitz im einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA), erklärt er sich damit einverstanden, SuitePad eine Einzugsermächtigung zum Einzug des monatlichen Entgelts zu erteilen.

Schutz gegen Bruchschaden und Diebstahl §5

(1) Während des ersten Vertragsjahres ersetzt SuitePad gestohlene Hardware ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.

(2) Mit Ausnahme von §5 (1) muss der Kunde für die Reparatur von defekter Hardware und für Ersatzhardware bei gestohlenen Geräten aufkommen. SuitePad repariert oder ersetzt jedoch defekte oder gestohlene Hardware gegen eine zusätzliche wiederkehrende Gebühr, die von Zeit zu Zeit zwischen den Parteien vereinbart wird.

(3) Weder nach Absatz (1) noch nach Absatz (2) Satz 2 wird SuitePad Hardware reparieren oder ersetzen, wenn der Schaden oder Diebstahl durch den Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Laufzeit und Beendigung §6

Mietdauer

(1) Der Vertrag beginnt, wenn SuitePad das gegengezeichnete Angebot des Kunden erhält. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden beginnen entweder

a) mit der Installation der Geräte bzw. der Aktivierung der Performance Drivers im Hotel des Kunden; oder

b) im Performance-basierten Modell: spätestens zwei Wochen nach Auslieferung der Geräte. Erfolgt die Installation im Hotel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, werden dem Kunden 0,40 EUR pro Gerät und Tag berechnet, bis die Installation abgeschlossen ist und die Performance Drivers aktiviert sind.

c) im Performance-basierten Modell: falls der Kunde für die Verzögerung des Projekts nach der Unterzeichnung verantwortlich ist (z.B. durch verspätetes Hochladen seiner Inhalte): vier Monate nach Vertragsunterzeichnung. In diesem Fall werden dem Kunden 0,20 EUR pro Gerät und Tag in Rechnung gestellt, bis die Installation abgeschlossen ist und die Performance Drivers aktiviert sind.

d) im Subskriptionsmodell: falls der Kunde für die Verzögerung des Projekts nach der Unterzeichnung verantwortlich ist (z.B. durch verspätetes Hochladen seiner Inhalte): vier Monate nach Vertragsunterzeichnung. In diesem Fall wird der Subskriptionsvertrag zu den vereinbarten Konditionen starten.

e) im Subskriptionsmodell: zwei Wochen nach Empfang der Hardware durch das Hotel, zu den vereinbarten Konditionen.

f) am vereinbarten Startdatum, falls nach dem Vertragsbeginn zwischen Kunde und SuitePad ein explizites Installationsdatum vereinbart wird (Bestätigung seitens SuitePad via E-Mail).

Maßgebend für die Höhe der Zahlungsverpflichtungen ist die Anzahl der in diesem Vertrag vereinbarten Lizenzen. Nebenabreden zu Teilausstattungen mit weniger Lizenzen bedürfen der Schriftfor

(2) Haben sich die Parteien nicht auf eine anfängliche Mindestlaufzeit geeinigt, läuft der Mietvertrag für eine Dauer von sechsunddreißig (36) Monaten und verlängert sich jeweils um zwölf (12) Monate, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag gemäß den nachstehenden Kündigungsfristen kündigt.

 

6.2 Ordentliche Kündigungn

(1) Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende einer vereinbarten Laufzeit kündigen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei der anderen Partei. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei die elektronische Form ausgeschlossen ist.

(2) Im Falle einer Beendigung des Vertrages muss der Kunde nach Ablauf des Mietvertrages die Anwendung und alle ihre Komponenten entfernen. Etwaige Hardware muss zurückgegeben werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§89a HGB) bleibt hiervon unberührt.

 

6.3 Außerordentliche Kündigung (§89a HGB)

(1) Jede Partei kann die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Gründe für eine außerordentliche Kündigung können sein,

a) dass die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllt sind (§ 2.2 (2) dieser Vereinbarung);

b) die monatliche Vergütung pro Gerät liegt in drei aufeinanderfolgenden Monaten unter 4 EUR (monatliche Mindestvergütung)

(2) Im Falle von Kündigungen aufgrund der oben genannten monatlichen Mindestvergütung gewährt SuitePads dem Kunden eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

(3) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung hat der Kunde die Anwendung und alle ihre Komponenten unverzüglich zu entfernen. Etwaige Hardware muss zurückgegeben werden.

Support §7

SuitePad stellt dem Kunden kostenlos technischen Support zur Verfügung (im Folgenden „Support“ genannt). Der Support wird per E-Mail und Telefon Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr angeboten. Vor-Ort-Support bietet SuitePad nur nach Terminvereinbarung an. SuitePad bietet keinen direkten Support für Hotelgäste an, sofern nicht anders vereinbart.

Verpackung, Versand und Zollabfertigung §8

Sofern nicht anders vereinbart, versendet SuitePad die Hardware an den Kunden. Die Kosten für Zoll, Verpackung und Versand trägt der Kunde. Diese Kosten richten sich nach Menge und Versandort. Der Kunde trägt auch die Kosten für alle Zölle und Steuern.

Fair-Use-Klausel §9

(1) Da SuitePad dem Kunden Hard- und Software ohne Initialkosten zur Verfügung stellt, setzt dies voraus, dass der Kunde täglichen Zimmerservice anbietet und sich bemüht, dass das System voll funktionsfähig ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Anwendung von den Gästen des Kunden genutzt werden kann. Deshalb ist der Kunde dafür verantwortlich, dass eine stabile WIFI-Verbindung und ein ausreichender Batteriestand aller Geräte gewährleistet ist, dass die Geräte im Zimmer platziert und für die Gäste gut sichtbar sind.

(2) Darüber hinaus muss der Kunde die technischen Anforderungen von SuitePad einhalten (https://www.suitepad.de/en/requirements). Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, dass er den Gast nicht auf andere Weise auf die Möglichkeit eines Verzichts auf den Zimmerservice aufmerksam macht (z.B. indem er den Gast an der Rezeption fragt).

(3) Wenn der Kunde sich nicht nach besten Kräften um eine funktionierende Lösung bemüht (dazu gehört auch, dass die Geräte aufgeladen und für den Gast sichtbar und leicht erreichbar platziert werden) oder die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist SuitePad berechtigt, vom Kunden entgangene Einnahmen in Höhe von EUR 0,40 pro Gerät und Tag zu verlangen. Dies gilt auch, wenn das Hotel keinen täglichen Zimmerservice anbietet oder das Haus geschlossen ist.

(4) SuitePad hat das Recht, die ordnungsgemäße Aufstellung und den Anschluss der Geräte zu überprüfen.

(5) Darüber hinaus hat SuitePad das alleinige Recht, die Platzierung, Darstellung und Gestaltung der Performance Drivers innerhalb der Software zu ändern.

(6) Dazu gehören unter anderem die von SuitePad entwickelten Best Practices, um die Performance Drivers sowohl als Kachel als auch als Pop-Up anzuzeigen.

Werbepartner §10

SuitePad kann Werbung von Dritten auf den Geräten einspielen. Der Kunde erhält 30 % der Nettowerbeerlöse, die auf den von ihm betriebenen Tablets erzielt werden. SuitePad wird den Kunden per E-Mail über die Einspielung von Werbemitteln eines neuen Werbepartners informieren. Der Kunde kann dem angekündigten Werbepartner innerhalb von sieben Tagen nach Versand der Ankündigungs-E-Mail widersprechen, wenn er die Werbung dieses Werbepartners nicht auf seinen Tablets anzeigen möchte.

Zustimmung zur Angabe als Referenz §11

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, in der Werbung von SuitePad (z.B. auf der Website, in Newslettern oder in Katalogen und Broschüren) als Referenz genannt zu werden. Er räumt SuitePad das Recht ein, den Kunden namentlich zu nennen und dessen Firma, Kennzeichen oder Marke zu Werbezwecken zu verwenden. SuitePad darf die auf den Kunden zugeschnittene Software in der eigenen Werbung als Beispiel für die Leistungsfähigkeit und Funktionalität von SuitePad verwenden.

Preisanpassung nach dem Preisindex §12

Der Kunde und SuitePad sind sich einig, dass die Preisgestaltung bzw. der ermittelte Wert pro Performance Driver von SuitePad einmal jährlich nach einem entsprechenden Preisindex angepasst werden kann. Die Änderungen gelten für alle Preise (Wert pro Performance Driver, Kostendeckel, Einrichtungsgebühr, Zusatzleistungen etc.) Die neuen Preise sind ab dem in der Ankündigung der Preisanpassung genannten Datum gültig.

Haftung §13

(1) Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser ergänzenden Bestimmung, die den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vorgeht.

(2) SuitePad haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SuitePad, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Für alle übrigen Ansprüche haftet SuitePad unbeschränkt nur bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SuitePad.

(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet SuitePad nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (im Folgenden „Kardinalpflichten“ genannt). Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht ist auf solche Schäden begrenzt, die nach der Natur des jeweiligen Vertragsverhältnisses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

(5) Die Parteien sind sich einig, dass der Schaden, der aufgrund der Natur des jeweiligen Vertragsverhältnisses vernünftigerweise vorhersehbar war, das Fünffache der vom Kunden geschuldeten monatlichen Nettovergütung nicht übersteigt.

(6) SuitePad erstellt laufend Sicherungskopien der Daten des Kunden. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und risikoangemessener Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.

(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

Vertraulichkeit §14

(1) Der Empfänger ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhält, streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind vom Empfänger mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, die er zum Schutz seiner eigenen Informationen vergleichbarer Art anwendet, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines umsichtigen Geschäftsmanns.

(2) Alle vertraulichen Informationen, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt werden, sind für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei weder veröffentlicht noch vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht oder für einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Zweck verwendet werden. Der Empfänger ist verpflichtet, die offenlegende Partei unverzüglich zu informieren, wenn er erfährt oder den begründeten Verdacht hat, dass vertrauliche Informationen unbefugt offengelegt wurden.

Sonstiges §15

(1) Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen, die dem Ziel der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Das Gleiche gilt für Lücken in den Bestimmungen des Vertrages. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt vorher bedacht hätten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand §16

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland; das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG) findet keine Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen §17

(1) SuitePad kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern, insbesondere um sie an geänderte gesetzliche Bestimmungen, Änderungen im Angebot von SuitePad oder Änderungen, die durch eine gerichtliche Entscheidung oder die Anordnung einer zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich werden, anzupassen. SuitePad wird dem Kunden die Änderung mit einer angemessenen Frist vor Inkrafttreten der Änderung ankündigen..

(2) Soweit die Änderungen die wesentlichen Leistungspflichten einschließlich der Vergütung nicht berühren und das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten nicht wesentlich zu Gunsten von SuitePad verschieben, gilt die Zustimmung des Kunden zu der Änderung als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung widerspricht. SuitePad wird den Kunden gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, die Frist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen.

(3) Wenn § 17 (2) dieses Vertrages nicht einschlägig ist, wird SuitePad die ausdrückliche Zustimmung des Kunden auf andere Weise, u.a. durch ein Pop-Up in der Software, einholen. Diese Zustimmung muss von einem vertretungsberechtigten Bevollmächtigten des Kunden erteilt werden.